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Kreisseniorenbeirat

 

Der Kreistag Bad Doberan wählt nachfolgende Mitglieder in den Kreisseniorenbeirat:
Name, Vorname Organisation Wohnanschrift Telefon-Nr
Alms, Hilde KT Bad Doberan,
Fraktion DIE LINKE.
Immenbarg 1
18184 Neuendorf
(038204)729900
Augustin,
Wolf-Dieter
KT Bad Doberan,
Fraktion der CDU

An der Quelle 1
18195 Tessin

(038205)12891
Birkhahn, Ingrid Gemeinde Sanitz Wendfeld 15
18190 Sanitz
(038209)81719
Böckenhauer, Marianne Stadt Bad Doberan Weidengrund 14
18209 Bad Doberan
(038203)16748
Hancke, Manfred Gemeinde Ostseeheilbad
Graal-Müritz
August-Bebel-Str. 9
18181 Ostseeheilbad
Graal-Müritz
(038206)74431
Dr. Hillig, Johanna Gemeinde Retschow Dorfstraße 7 a
OT Glashagen,
18209 Retschow
(038203)65246
Langer, Martin Weißer Ring e. V.,
Außenstelle Bad Doberan
Hermann-
straße 27
18225 Ostseebad
Kühlungsborn
(038293)16467
Müller, Harald Gemeinde Satow Püschower
Straße 14
18239 Heiligenhagen
(038295)70159
Paetow, Brigitte KT Bad Doberan,
Fraktion der SPD
John-Brinckman-
Str. 17
18233 Neubukow
(038294)14158
Rambow, Ingrid Stadt Ostseebad Rerik Zypressenweg 3
18230 Ostseebad Rerik
(038296)74770
Richter, Ingrid Seniorenbeirat Kühlungsborn Hermann-Häcker-Str. 31 a
18225 Ostseebad
Kühlungsborn
(038293)12092
Schmorell,
Friedhelm
Vereinigung der Opfer
des Stalinismus e. V.
Birkenweg 2
18225 Ostseebad
Kühlungsborn
(038293)6229
Schröder, Edith Gemeinde Broderstorf Lerchenfeld 43
18184 Broderstorf
(038204)76537
Steußloff, Ingrid Einzelperson
Kühlungsborn
Hermannstraße 27
18225 Ostseebad
Kühlungsborn
(038293)417450
Stoy, Karin

Kreisverband Bad Doberan/
Rostock-Land e. V. der
Volkssolidarität

Fulgengrund 29
18225 Ostseebad
Kühlungsborn

(038293)7447
Trommer, Kerstin Seniorenzentrum Tessin GmbH Am
Beistensoll 21
18184 Broderstorf
(038204)13404
(privat)
(038205)71157
(dienstlich)
Vollweiter, Andreas ASB Regionalverband
Warnow-Ost 
Ribnitz-Damgarten e. V.
Sanddornweg 3
18196 Dummerstorf

(038208)13038

Waldschläger, Günter

KT Bad Doberan,
Fraktion DIE LINKE.

Püschower
Str. 19

Heiligenhagen

(038295)70814
Witt, Klaus-Peter KT Bad Doberan,
Fraktion der FDP
Lange Straße 18
18181 Ostseeheilbad
Graal-Müritz

(038206)14867

 

Terminvorschläge für das Jahr 2010

Vorstand

Beirat

21. Januar 2010 25. Februar 2010
01. April 2010 29. April 2010
27. Mai 2010 17. Juni 2010
26. August 2010 07. Oktober 2010
28. Oktober 2010 09. Dezember 2010

 


Satzung des Seniorenbeirates des Landkreises Bad Doberan

Präambel Gemäß § 92 in Verbindung mit § 5, abs.1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern(KV M-V) vom 18. Februar 1994 (GVOBl. M-V S. 249), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. August 2000 (GVOBl. M-V S. 360), beschließt der Kreistag die Satzung des Kreisseniorenbeirates wie folgt:

Das Anliegen des Seniorenbeirates besteht darin, die berechtigten Interessen und Belange der älteren BürgerInnen wahrzunehmen.

Der Seniorenbeirat soll dazu beitragen
Der Seniorenbeirat ist überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig.
 
§ 1 Aufgaben des Seniorenbeirates
Wesentliche Aufgaben des Seniorenbeirates sind:
  1. Die kommunalen Organe und Gremien (Kreistag mit seinen Ausschüssen) sowie die Kreisverwaltung in Fragen der Seniorenarbeit zu beraten und Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Senioren einzubringen.
  2. Die verantwortlichen Stellen auf spezifische Probleme der Senioren aufmerksam zu machen und die Bearbeitung zu verfolgen
  3. Bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen mitzuwirken
  4. Ein Ansprechpartner der Senioren, Wohlfahrtsverbände/Vereine und Seniorenvertretungen der Städte , Ämter und Gemeinden des Landkreises Bad Doberan zu sein
  5. Öffentlichkeitsarbeit für die Belange der Senioren zu leisten
  6. Die Bildung örtlicher Seniorenbeiräte zu unterstützen


§ 2 Rechte und Pflichten des Seniorenbeirates
  1. Der Seniorenbeirat wird von den betreffenden Verantwortlichen der Kreisverwaltung über alle wichtigen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, informiert.
  2. Der Seniorenbeirat hat das Recht, Anliegen, welche Belange der Senioren zum Inhalt haben, über den Kreisausschuss an den Kreistag bzw. seine Ausschüsse und die Kreisverwaltung heranzutragen.
  3. Der Seniorenbeirat gibt zum Jahresende einen Bericht in Form einer Schriftinformation über die geleistete Arbeit an den Kreistag und den Landrat.


§ 3 Wahl und Zusammensetzung des Seniorenbeirates
  1. Der Seniorenbeirat besteht aus maximal 20 Mitgliedern und arbeitet ehrenamtlich
  2. Die Mitglieder werden von Vereinen, Verbänden, Ämtern, kreisfreien Städten und den Fraktionen der im Kreistag vertretenen Parteien in den Seniorenbeirat vorgeschlagen und vom Kreistag gewählt.
  3. Die Mitglieder des Seniorenbeirates müssen Bürger/Bürgerinnen des Landkreises sein.
    Sie sollten mindestens 55 Jahre alt und in der Regel nicht mehr hauptberuflich tätig sein.
  4. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
  5. Beim Ausscheiden eines Mitglieds rückt ein Nachfolgekandidat von derselben delegierenden Stelle nach.
  6. Nach Ablauf der Wahlperiode bleibt der bisherige Seniorenbeirat bis zur Wahl eines neuen im Amt


§ 4 Geschäftsführung
  1. Der Seniorenbeirat wählt aus seinen Reihen einen Vorstand von maximal 7 Mitgliedern
  2. Der Seniorenbeirat wird durch seine/seinen Vorsitzende/Vorsitzenden und seine Stellvertreter/innen vertreten.
  3. Aus den Reihen der Vorstandsmitglieder werden 2 Mitglieder für den Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern gewählt.
  4. Der Seniorenbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 5 Materielle und finanzielle Sicherstellung

1. Die Unterstützung der Geschäftsführung des Seniorenbeirates obliegt dem Hauptamt des Landkreises Bad Doberan

§ 6 Schlussbestimmung

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Bad Doberan, den 06. 11. 2002

gez. Leuchert
Landrat