§ 1 Gebührenpflicht
(1) Zur teilweisen Deckung der Kosten für die Kreismusikschule "Friedrich von Flotow" Bad Doberan werden Gebühren für die Teilnahme am Unterricht sowie für die zeitweilige Überlassung von Instrumenten, Verstärker-, Licht- und Tontechnik erhoben.§ 2 Gebührenschuldner
Zur Zahlung ist der Schüler bzw. der gesetzliche Vertreter verpflichtet.§ 3 Fälligkeit
(1) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Es gilt das Kalenderjahr.§ 4 Höhe der Unterrichtsgebühren
| Unterrichtsform | Unterrichtsgebühren pro |
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| Jahr (Monat) | ||
| 1. | musikalische Elementarerziehung (MFE) | 130,- EUR (10,83) |
| 45 min | ||
| 2. | Tanzunterricht | |
| 2.1. | 45 min | 150,- EUR (12,50) |
| 2.2. | 60 min | 200,- EUR (16,67) |
| 2.3. | 45 min für Erwachsene* | 220,- EUR (18,33) |
| 2.4. | 60 min für Erwachsene* | 250,- EUR (20,83) |
| 3.1. | Gruppenunterricht ab 45 min (GU)/ | |
| Einzelunterricht 30 min (EU) für Schüler nur Streich-u. Blechblasinstrumente, Klarinette, Blockflöte und Akkordeon |
305,- EUR (25,42) | |
| 3.2. | Gruppenunterricht ab 45 min (GU)/ | 335,- EUR (27,92) |
| Einzelunterricht 30 min (EU) für Schüler alle anderen Instrumente und Gesang |
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| 3.3. | Gruppenunterricht 30 min (EU) | 425,-EUR (35,42) |
| für Erwachsene* | ||
| 4. | Einzelunterricht 45 min (EU) | 445,- EUR (37,08) |
| 5. | Ensemble- und Ergänzungsunterricht | |
| für Schüler, die kein Hauptfach belegen | 170,- EUR (14,17) |
§ 5 Höhe der Gebühren für die zeitweilige Überlassung von Instrumenten, Verstärker-, Licht- und Tontechnik
(1) Höhe der Gebühren in den ersten 12 Monaten nach Unterrichtsaufnahme:
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für Musikschüler |
andere Privatpersonen und |
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Instrumente unter 250,- EUR |
monatlich 3,50 EUR |
monatlich 10,50 EUR |
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Instrumente über 250,- EUR |
monatlich 6,50EUR |
monatlich 19,50 EUR |
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elektronische Instrumente |
monatlich 7,70 EUR |
monatlich 23,10 EUR |
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elektronische Instrumente |
monatlich 20,- EUR |
monatlich 40,00 EUR |
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Verstärker-, Licht- und Tontechnik |
- |
für 24 Stunden 2% des Neupreises |
(2) Ab dem 13. Monat nach Unterrichtsaufnahme verdreifachen sich die Gebühren gemäß § 5 (1). Ausgenommen sind Akkordeons, Violinen, Celli und Querflöten, wenn ein Schüler aufgrund seiner Körpergröße ein kleineres Schülerinstrument benutzen muß.
§ 6 Gebührenermäßigung, Gebührenerlass
(1) Eine Ermäßigung oder Erlass der Unterrichtsgebühren wird auf schriftlichen Antrag gewährt als:Bei der Bemessung der Gebühr ist ein gelegentlicher Unterrichtsausfall wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung berücksichtigt worden.
Werden aber innerhalb eines Schuljahres weniger als 35 Unterrichtsstunden aus oben genannten Gründen erteilt, kann zum Schuljahresende die Erstattung der anteiligen Gebühr schriftlich bei der Geschäftsstelle der Musikschule beantragt werden. Für jede ausgefallene Unterrichtsstunde wird 1/35 der entsprechenden Jahresgebühr erstattet.
(10) Gebührenermäßigung, -erlass und -rückzahlung kann nur durch den Leiter der Kreismusikschule gewährt werden.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am 01.08.2006 in Kraft.
Landkreis Rostock
Am Wall 03-05
18273 Güstrow
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Ansprechperson
| Frau Hannelore Rozycki |