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Jägerprüfung 2005 im Landkreis Bad Doberan



Gemäß der Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes Mecklenburg Vorpommern (Jägerprüfungsverordnung - JägerPVO M-V) vom 14. Februar 2002 (GS Mecklenburg - Vorpommern, Gl. Nr. 792 - 2 - 7) wird die Jägerprüfung für Bewerber des Landkreises Bad Doberan durchgeführt.

Die Prüfung besteht je aus einer Schießprüfung, einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil, und wird auch in dieser Reihe durchgeführt.

Die Schießprüfungen finden am 1.) 28. 01. 2005, 2.) 18. 02. 2005, 3.) 18. 03. 2005 4.) 22. 04. 2005 um 08.00 Uhr statt,

die schriftlichen Prüfungen erfolgen am 1.) 28. 01. 2005, 2.) 18. 02. 2005, 3.) 18. 03. 2005, 4.) 22. 04. 2005 um 14.00 Uhr.

Die Schieß- und die schriftlichen Prüfungen der Ziffer 1., 2., 3. finden in der Schießsportanlage "Zingst", der Ziffer 4. in der Schießsportanlage Sanitz statt.

Die mündlich-praktischen Teile finden am 1.) 29. 01. 2005, 2.) 19. 02. 2005, 3.) 19. 03. 2005, 4.) 23. 04. 2005 um 08.00 Uhr in den Räumen des "Jagdschlosses Gelbensande" in 18182 Gelbensande statt.

Bewerbungen für die Teilnahme an der ersten Jägerprüfung können ab sofort, aber bis spätestens 14 Tage vor den Prüfungen, bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises Bad Doberan, August-Bebel-Str. 03 in 18209 Bad Doberan, Zimmer E.67, eingereicht werden.

Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung ist, dass der Prüfling bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn folgende Nachweise erbracht hat:
  1. Nachweis, dass er an mindestens 120 Ausbildungsstunden eines in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einem Mentor teilgenommen hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  2. ein Nachweis über die Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch;
  3. für den Fall seiner Minderjährigkeit, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sowie
  4. Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.

Falsche Angaben des Bewerbers haben dessen Ausschluss von der Prüfung zur Folge. Bereits entrichtete Prüfungsgebühren werden nicht erstattet.

Die Prüfungsgebühr beträgt 215,00 EUR, für Schüler und Studenten (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) 115,00 EUR.

Die Prüfungsgebühr ist auf das Konto der Ostseesparkasse Rostock, BLZ 130 50 00, Konto - Nr. 505 666 669, unter dem Verwendungszweck "Jägerprüfung 2005" zu überweisen.

Der Landrat
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