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Teileinziehung der öffentlichen Straßen "Am Schlosspark"(Teilstück)
"Bahnwärterhaus" und "Hofgängerweg"
  1. Gemarkung Sildemow, Flur 1, Teilstück des Flurstückes 54 ab Ortsausgangsschild in Sildemow nach Gragetopshof)
  2. Gemarkung Gragetopshof, Flur 2, Flurstücke 128, 139, 9/2, 16/5 und 16/6
  3. Gemarkung Gragetopshof, Flur 1, Flurstück 38
    1.  

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises
Bad Doberan als untere Straßenaufsichtsbehörde
vom 30.11.2004 15-17-03-051


Gemäß § 9 Abs.2 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern werden auf Antrag der Gemeinde Papendorf die oben genannten öffentlichen Straßen, bzw. Straßenabschnitte – "Am Schlosspark", "Bahnwärterhaus" und "Hofgängerweg"- aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls teileingezogen.

Die Teileinziehung umfasst das Verbot für Fahrzeuge mit einem Gewicht über 10 t, landwirtschaftlicher Verkehr frei.
Auf die ordnungsgemäße Bekanntmachung der Teileinziehungen im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Warnow-West "Der Landbote" (Nr. 22/2003 und 10/2004) wird Bezug genommen. Die Unterlagen lagen entsprechend zur Einsicht aus. Gegen die Teileinziehungen sprechende Einwendungen wurden nicht erhoben.

Die Begründung der Teileinziehung und der Lageplan der öffentlichen Straße kann während der gewöhnlichen Dienststunden beim Landkreis Bad Doberan, August-Bebel-Straße 03, 18209 Bad Doberan, Zimmer 17, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates, schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch beim Landkreis Bad Doberan, August-Bebel-Straße 3 in 18209 Bad Doberan, erhoben werden.

Landkreis Bad Doberan
Der Landrat
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