Seit jeher fanden die Menschen bei ihren Auseinandersetzungen mit der Natur, ihrem Aufenthalt und ihrer Tätigkeit in den Landschaften Reste vorzeitlichen pflanzlichen, tierischen und menschlichen Lebens oder Tuns. Seltsame Formen der Funde machten schon die altsteinzeitlichen Menschen aufmerksam. Im Vergleich mit ihren rezenten Lebensformen, mit Dingen aus ihrem täglichen Gebrauch und mit ihrem damaligen Wissensstand, versuchten sie die Bedeutung der Funde und ihre Herkunft zu erklären. So begannen sich unsere Vorfahren für ihre eigene Geschichte zu interessieren.
Von Menschen vor 80.000 Jahren sind Sammlungen fossiler Schnecken und Korallen bekannt. Wahrscheinlich erst bei den Neumenschen vor 30.000 Jahren begannen Kommunikation, Kunst und Kult eine höhere Rolle zu spielen. Ereignisse im Leben der Vorfahren wurden mündlich über viele Generationen überliefert und mündeten oft in Märchen und Sagen. Herodot (510-420 v. Chr.) deutete Versteinerungen als Reste früherer Tiere. Aristoteles (384-322 v. Chr.) meinte aber, Fossilien seien Zeugen der Urzeugung aus faulenden Substanzen. Der bekannte dänische Geschichtsschreiber Saxo Grammaticus (gest. 1208) schrieb die Großsteingräber den Hünen zu.
In den hin und wieder gefundenen „Erdtöpfen“ erkannte erst der Arzt, Humanist und Mineraloge Georgius Agricola (1494-1555) Urnenbestattungen der Germanen und die Asche darin als Reste der verbrannten Leichname, was er so 1546 veröffentlichte.
Schon im 16. Jahrhundert beschäftigte sich das herzogliche Haus mit solchen Fragen. Der fürstliche Rat von Herzog Heinrich V., der an der Universität Rostock tätige Nicolaus Marschalk (geb. um 1470), bezog in seiner Reimchronik die Großsteingräber auf die Obotriten und die Urnen allgemein auf unsere Vorfahren.
Der Wissenszuwachs danach war enorm. 1804 erließ Friedrich Franz I. (1756-1837) als einer der Ersten das „Verbot alles und jeden Aufgrabens heidnischer Gräber“. Ab 1836 machte der „Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde“ das Anliegen der Archäologie breiteren Bevölkerungskreisen bekannt. Damit meldeten dann zahlreiche Bürger Funde und Bodendenkmale.
Die 1954 verabschiedete „Verordnung zum Schutze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer“ war die Grundlage für die haupt- und ehrenamtliche Arbeit in der DDR und behielt bis zur Veröffentlichung des Denkmalschutzgesetzes unseres Landes vom 30.11.1993 ihre Gültigkeit.