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Geschichte der ehrenamtlichen Bodendenkmalpflege im Landkreis Bad Doberan

1. Bis 1945

1804 erließ Friedrich Franz I. (1756-1837) als einer der Ersten die Verordnung "Verbot alles und jeden Aufgrabens heidnischer Gräber". Ab 1836 machte der "Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde" das Anliegen der Archäologie breiteren Bevölkerungskreisen bekannt. Zahlreiche Bürger meldeten Bodendenkmale. Dazu gehörten z. B. Pastor Vortisch aus Satow, Gastwirt Gloede aus Bad Doberan, die Gutsherren J. und W. v. Oertzen aus Roggow, der Archivar L. Krause aus Rostock, Lehrer Köpke aus Gubkow, Herr Lehmitz aus Pastow und Briefträger Lohrmann aus Prangendorf.
Zu Beginn und bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts waren es dann besonders Graf v. Wilamowitz-Möllendorff auf Hohen Niendorf, Hans Vick aus Biendorf und Fritz Banier aus Russow, die für die Belange der Bodendenkmalpflege tätig waren und hier stellvertretend vorgestellt werden sollen.

Alle Bilder wurden von den Familien zur Verfügung gestellt.