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Widerspruchsbearbeitung
Genehmigungs- und Ablehnungsbescheide sowie Verfügungen der Bauaufsichtsbehörde werden mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Wird fristgemäß Widerspruch dagegen eingelegt, prüft die Bauverwaltung, ob der Widerspruch

begründet ist
(hier: Erlass eines Abhilfebescheides)

oder unbegründet ist
(hier: Erlass eines Widerspruchbescheides).

Mit Erlass des Widerspruchsbescheides steht dem Betroffenen der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen.
Funktion Ansprechpartner Telefon Zimmer
SB Widerspruchsbearbeitung Frau Düttbrenner 60-652 2.51
SB Widerspruchsbearbeitung Frau Konnert 60-653 2.52
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Landkreis Rostock
August-Bebel-Straße 03
18209 Bad Doberan


Bauamt

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E-Mail
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Frau Kathrin Paap
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