Hallo und herzlich willkommen auf den Seiten der
Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragten

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt
auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
So lautet Artikel 3 Absatz II des Grundgesetzes.
Rechtliche Verankerung
Das Büro der Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragten ist im Landkreis Bad Doberan,
als Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung, Einwohnerinnen und Einwohner zu betrachten.Weil Gleichstellung und Chancengleichheit keine frauenspezifischen Themen sind, sondern beide Geschlechter gleichermaßen betreffen, übernimmt die Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte eine Art "Brückenfunktion" zwischen engagementbereiten Menschen einerseits, die sich über Engagementmöglichkeiten informieren wollen und andererseits für gemeinwohlorientierte Initiativen, Projekte und Einrichtungen, die Projekte initiieren und bürgerschaftliches Engagement mit unternehmerischen bürgerschaftlichen Engagement verbinden wollen.
Im Büro der Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragten werden vielfältige Querschnittsaufgaben auch im integrationsfördernden Bereich für Menschen mit Migrationshintergrund bearbeitet.
Kommen Sie ins Büro zu einer persönlichen Beratung, zur Lösung eines Konflikfalls, zu einer Mediation, zum Austausch oder wenn Sie Kontakte für Kooperationen und zur Vernetzung suchen.
Das Büro der Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragten gliedert sich im Landkreis Bad Doberan folgendermaßen:
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Beratung und Mediation
Migration und Integration
Netzwerke und Fachforen
Veranstaltungshinweise
Förderprogramme
Fundraising
Fundraising in der Praxis
weiterführende Links