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Beschwerdestelle nach AGG

Die Beschwerdestelle nach dem

Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  ist in der Kreisverwaltung Bad Doberan die Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist mit Wirkung vom 14.08.2006 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen
 
- der Rasse,
- der ethnischen Herkunft,
- des Geschlechts,
- der Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alter oder
- der sexuellen Identität
 
zu verhindern oder zu beseitigen.
 
Gemäß § 13 AGG wurden Frau Marion Kröger, Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte des Landkreises Bad Doberan, die Aufgaben als Beschwerdestelle übertragen.
Bei Beschwerden wird ein Gremium, bestehend
aus Vertretern des Arbeitgebers und des Personalrates, einberufen.
Das Gremium prüft die Beschwerde und teilt dem beschwerdeführenden Beschäftigten das Ergebnis mit.
 
Das AGG sowie § 61 b des Arbeitsgerichtsgesetz können sowohl im Personalbüro als auch im Intranet eingesehen werden.
 
Jede/r Beschäftigte ist verpflichtet sich über den Inhalt des in der Anlage erhaltenen Merkblattes des KAV M-V A 11/2006 Nr. 2 vom 25.09.2006 zu informieren
 
Das AGG zum Nachlesen
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