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Sportförderung

Beratung und Förderung des Sportes erfolgt im Jugendamt zu den Sprechzeiten der Kreisverwaltung im Zimmer D.17 oder nach telefonischer Anmeldung unter der Tel.: +49 38208 60-716.
Im Auftrage des Jugendamtes wird die Beratung auch beim Kreissportbund Bad Doberan e. V. durchgeführt.

Für eine finanzielle Förderung gilt die
"Richtlinie des Landkreises Bad Doberan zur Förderung des allgemeinen Sports, der Sportvereine und der Sportjugend".


Eine Antragstellung ist erforderlich. Antrag Zuschuss Foerderung Sportarbeit

Zahlen und Fakten des Kreissportbundes Bad Doberan e.V.

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Kinder beim Sportfest

 

Gegenwärtig sind im Kreissportbund Bad Doberan e.V.

  • 119 Sportvereine mit 12.795 Mitgliedern organisiert;
  • 36 Sportarten im Angebot
  • 40 % der Mitglieder unter 18 Jahren
  • 54 % der Mitglieder bis 26 Jahre
  • Fußball ist die zahlenmäßig stärkste Sportart ( ca. 40%) - gefolgt von den Sportschützen und Pferdesportlern
  • 650 Übungsleiter sichern den regelmäßigen Übungs- und Wettkampfbetrieb ab
  • insgesamt sind im Kreissportbund über 1500 Mitglieder in Ehrenämtern tätig
  • im Kreissportbund gibt es die Sportjugend.

Die Geschäftsanschrift lautet:

Kreissportbund Bad Doberan e.V.
18209 Bad Doberan

Stülower Weg

Tel.: +49 38203 62582

 

Springreiterin beim Tunier


Landkreis Bad Doberan
Der Landrat
August-Bebel-Straße 3
18209 Bad Doberan

Richtlinie des Landkreises Bad Doberan
zur Förderung des allgemeinen Sports, der Sportvereine und der Sportjugend

1. Ziel

Das Ziel der Richtlinie ist es, gemeinsam mit dem Kreissportbund, den Städten und Gemeinden sowie den Sportvereinen, dem Bedürfnis der Einwohner des Landkreises Bad Doberan nach sportlicher Betätigung Rechnung zu tragen. Die Schwerpunkte der Förderung sind der Vereinssport und die Sportjugend.

 

2. Grundsätze der Förderung des Sportes

    2.1

    Die Förderung von kreisweiten und übergemeindlichen Sportveranstaltungen hat Vorrang.

    2.2

    Die Sportförderung erfolgt grundsätzlich komplementär.

    2.3

    Jeder Antrag zur Sportförderung bedarf eines Votums des Kreissportbundes bzw. der Kreissportjugend.

    2.4

    Für kreisweite Sportveranstaltungen des Kreissportbundes und der Sportjugend des Landkreises e. V. können pro Jahr bis insgesamt 2.500 EUR ( max. bis zu 50 % der Gesamtkosten einer Maßnahme) bewilligt werden.

    2.5

    Die Förderung von sportlichen Großveranstaltungen im Landkreis kann bis zu 80 % mit Fördermitteln des Landkreises bezuschusst werden.

    2.6

    Die Förderrichtlinie gilt im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplanes des Kreises. Anträge mit höherem Finanzvolumen und Anträge, die über diese Richtlinie hinausgehen, werden im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.

3. Gegenstand, Voraussetzung, Höhe und Verfahren der Förderung

    3.1 Sportvereine

    Sportvereine, die im Kreissportbund organisiert sind, können eine Bezuschussung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhalten.

      3.1.1

      Diese Zuwendungen können gewährt werden für:

      a) Den Kauf von Preisen, Pokalen, Erinnerungsgaben,
      b) den Kauf von Sportmaterialien und –geräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb,
      c) Entschädigungen der Kampf- und Schiedsrichter bei der Durchführung von Sportveranstaltungen im Kreisgebiet sowie deren medizinischer Sicherstellung,
      d) Übernachtungs-, Verpflegungs- und Transportleistungen bei Teilnahme an überregionalen Sportveranstaltungen,
      e) Organisationskosten (z. B. Miete, Beschallung, Transport u. a.),
      f) Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.

      3.1.2

      Die Zuschüsse können bis zu 50 % der Gesamtkosten, jedoch höchstens 500 EUR pro Verein und Jahr betragen.

    3.2 Sportjugend

    Die Sportjugend des Kreissportbundes und die Sportjugend der Vereine können bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass die Jugendordnung des betreffenden Vereins vom KSB bestätigt ist.

      3.2.1

      Diese Zuwendungen können gewährt werden für:

      a) Den Kauf von Preisen, Pokalen, Erinnerungsgaben,
      b) den Kauf von Sportmaterialien und –geräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb,
      c) Entschädigungen der Kampf- und Schiedsrichter bei der Durchführung von Jugendsportveranstaltungen im Kreisgebiet sowie deren medizinischer Sicherstellung,
      d) Übernachtungs-, Verpflegungs- und Transportleistungen bei Teilnahme an überregionalen Sportveranstaltungen,
      e) Organisationskosten (z. B. Miete, Beschallung, Transport u. a.),
      f) Durchführung von Trainingslagern,
      g) Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
      h) Durchführung internationaler Begegnungen bzw. Teilnahme an diesen.

      3.2.2

      Zuwendungen nach den Buchstaben a) bis e) können bis zu 50 % der Gesamtkosten, maximal 500 EUR pro Sportjugend und Jahr betragen.

      3.2.3

      Zuwendungen nach den Buchstaben f) bis h) können bei Tagesveranstaltungen bis zu 2,00 EUR pro Teilnehmer, im Höchstfall 50 EUR pro Gruppe betragen.
      Bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen kann die Zuwendung bis zu 2,50 EUR pro Teilnehmer und Tag, im Höchstfall 75 EUR pro Gruppe und Teilnehmertag betragen.
      Fahrtkosten können in der Regel bis zu 25 % bezuschusst werden.

    3.3 Verfahren

      3.3.1

      Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie müssen schriftlich gestellt werden. Antragsteller kann nur der Vorstand des Vereins (§ 26 BGB) sein.
      Die Antragstellung hat mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beim Kreissportbund zu erfolgen.

      3.3.2

      Die Förderung von Maßnahmen setzt eine schriftliche Bestätigung der Förderung durch den Kreissportbund voraus .

      3.3.3

      Eine Bezuschussung von Maßnahmen erfolgt in der Regel nach ihrer Beendigung auf der Grundlage eines Verwendungsnachweises.
      Dieser ist innerhalb von vier Wochen beim Kreissportbund einzureichen.

      3.3.4

      Ausgabenbelege sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Eine Prüfung der Unterlagen durch den Landkreis bleibt ebenso vorbehalten wie eine Rückforderung der Mittel, die nicht im Sinne dieser Richtlinie verwendet worden sind.

      3.3.5

      Auflagen und Bedingungen, Zweckbindung sowie Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten usw. werden durch den Kreissportbund festgelegt.

4. Die Förderung der in Sportvereinen nebenberuflich tätigen Übungsleiter(innen)

    4.1

    Als ÜbungsleiterInnen werden Personen anerkannt, die in einem dem Kreissportbund angeschlossenen Sportverein den Übungs- und Sportbetrieb selbständig planen, vorbereiten und durchführen und die im Besitz einer Lizenz als Übungsleiter bzw. für den Erwerb einer solchen vorgesehen sind.

    4.2

    Zwischen Übungsleiter(innen) und Sportvereinen ist eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Diese hat beim Kreissportbund vorzuliegen.

    4.3

    Die Zuschüsse werden durch den Kreissportbundan die Vereine gezahlt. Vorher ist eine Nachweisführung der Übungsstunden gegenüber dem KSB einzureichen.

    4.4

    Die Zuschüsse werden gezahlt nach:

    a) Der Anzahl der Übungsstunden in Höhe von bis zu 2 EUR pro Übungsstunde, maximal jedoch 20 Übungsstunden im Monat; höchstens 11 Monate /Jahr = 220 Stunden,
    b) Unabhängig von der Höhe der Bezuschussung durch den Verein.

5. Die Förderung der Arbeit der Geschäftsstelle des Kreissportbundes

    5.1

    Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Mietzuschüsse sowie Zuschüsse zur Absicherung der sächlichen Kosten gezahlt werden. Diese bedürfen einer jährlichen Antragstellung.

    5.2

    Eine anteilige Finanzierung von Personalkosten für die Geschäftsstelle des Kreissportbundes wird im Rahmen der zur Verfügung stehender Haushaltsmittel erfolgen.
    Der Stellenplan und die damit im Zusammenhang stehenden Personalkosten sind jährlich abzustimmen. Das Vergütungssystem des BAT sowie entsprechende Anpassungsregelungen sind als Grundlage anzuwenden.

6. Projektförderung

    Zuwendungen können für die Organisation und Durchführung von Breitensportprojekten, wie zum Beispiel Zielgruppenförderung, thematisch orientierte Sportangebote, innovative Modellprojekte und Aktionstage, die der Sportentwicklung dienen, gewährt werden. Diese Maßnahmen können bis zu 30 % gefördert werden.

    Förderungsfähige Ausgaben sind:

      - Fahrt- und Aufenthaltskosten,
      - Honorare und Aufwandsentschädigungen,
      - Ausgaben fürVerwaltung und Organisation.

7. Ehrungsveranstaltungen

    Der Landkreis ehrt jährlich verdienstvolle Sportler(innen), Übungsleiter(innen) und Bürger(innen) mit Funktionen im Sport, die vom Kreissportbund vorgeschlagen werden.

8. Förderungen von Sportstätten

    Sportstätten nachfolgender Nomenklatur können aus Kreismittel bezuschusst werden, sofern diese haushaltsrechtlich durch den Landkreis geplant wurden:

      - Neubau,
      - Ausbau/Erweiterung/Instandsetzung,
      - Grunderneuerung/Sanierung,
      - Modernisierung.

    Weiterhin können Zuschüsse zur Einrichtung und Ausstattung von Sportanlagen gewährt werden. Es können Städten, Gemeinden und freien Trägern des Sports Zuschüsse gewährt werden.

    8.1

    Gefördert werden nur gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied des Kreissportbundes sind. Bei der Bauausführung ist der Landessportstättenrahmenplan zu beachten.

    8.2

    Bei der zu fördernden Maßnahme ist der Bedarf und die Notwendigkeit der Förderung vom Träger nachzuweisen.

    8.3

    Die Förderung aus Kreismitteln setzt weiterhin eine Bestätigung der entsprechenden Maßnahme im jeweiligen Bauleitplan (vorbereitender Flächennutzungsplan – verbindlicher Bebauungsplan) im kommunalen Bereich voraus.

    8.4

    Die Förderung aus kreislichen Mitteln schreibt bei kommunalen Trägern einen zuwendungsfähigen Mindestaufwand von 13.000 EUR und bei freien Trägern von 2.500 EUR fest.

    8.5

    Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten wird durch fachtechnische Prüfungen der Bauverwaltung ermittelt. Nach Baubeginn ist eine nachträgliche Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten in der Regel nicht möglich.

    8.6

    Folgende Teilleistungen werden als nicht zuwendungsfähig anerkannt:

      - Grunderwerb einschließlich damit verbundener Nebenkosten
      (z.B. Notar, Gebühren des Amtsgerichtes etc.),
      - Erschließungsaufwand nach dem Bundesbaugesetz ohne Lärmschutzmaßnahmen,
      Kosten für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Fernwärme (sächliche Kosten),
      - Reparaturen, Ersatzbeschaffung, laufender Unterhalt und Instandhaltung,
      - Pflegegeräte,
      - Parkplätze, Verkehrswege, Zuschaueranlagen, Wohnungen für technisches
      Personal, Kioske, Kassenhäuschen,
      - Finanzierungskosten, Einweihung, Richtfest etc.,
      - Einrichtungen der Gastronomie.

    8.7

    Die Höhe der Zuwendungen des Landkreises kann bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

    8.8

    Hallenschwimm- und Freibäder sowie Golfsportanlagen sind von der Kreisförderung ausgenommen.

    8.9

    Eigenleistungen des Projektträgers, die durch freiwillige unentgeltliche Arbeitsleistungen einzelner Mitglieder und durch die kostenlose Bereitstellung von Maschinen, Geräten usw. erbracht werden, können im Rahmen der Finanzierung wie folgt bewertet werden:

    a) bis zu 8,00 EUR je Arbeitsstunde,
    b) bis zu 25,00 EUR je Maschinenarbeitsstunde (einschließlich Bedienungskraft)

9. Inkrafttreten

    9.1

    Diese Richtlinie tritt zum 01.1.2005 in Kraft.

    9.2

    Die Richtlinie des Landkreises Bad Doberan zur Förderung des allgemeinen Sports, der Sportvereine und der Sportjugend vom 13.12.200 ist mit dem 31.12.2004 aufgehoben.

    9.3

    Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 27.04.2005 die vorstehende Richtlinie beschlossen.

 

Thomas Leuchert
Der Landrat

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