Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie ein sog. "Rotes Kennzeichen" führen (rote Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund) führen. Diese "Roten Kennzeichen" werden von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde an Kraftfahrzeug(-teile)hersteller, KFZ - Werkstätten und - Händler zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der "Roten Kennzeichen" ist mit der Führung eines besonderen Fahrzeugscheinheftes (Ausgabe erfolgt durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde), in dem jedes Fahrzeug verzeichnet ist, und der Führung eines Fahrtenbuches verbunden und setzt eine besondere Zuverlässigkeit des Antragstellers voraus.
Bei erstmaliger Ausgabe erfolgt eine befristete Zuteilung von einem Jahr. Jede weitere Erteilung wird auf drei Jahre befristet. Es sind in jedem Fall wieder vollständige neue Antragsunterlagen zur erneuten Prüfung vorzulegen.
Mit Ablauf der Zuteilung sind in jedem Fall die Kennzeichen vorzulegen. Selbst wenn ein Verfahren zur Verlängerung bereits läuft.
benötigte Unterlagen:
Kosten:

Beantragung eines neuen Fahrzeugscheinheftes für rote Dauerkennzeichen ("06-er Kennzeichen")
benötigte Unterlagen:
folgende Unterlagen werden in bestimmten Fällen außerdem benötigt:
- Zulassung in Vertretung:
Neben den genannten Unterlagen ist außerdem eine Vollmacht zur Zulassung und eine Einverständniserklärung zur Außerkraftsetzung des Steuergeheimnisses, unterschrieben vom künftigen Fahrzeughalter (bei juristischen Personen der Geschäftsführer bzw. Vorstand) vorzulegen (siehe Formulare). Der Bevollmächtigte hat seinen Ausweis bei der Zulassung vorzuzeigen.
Kosten: