Eintragung technischer Änderungen

benötigte Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate); ggf. Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Teil I und II
  • gültige Hauptuntersuchung
  • alle technischen Gutachten der amtlich anerkannten Sachverständigen


Folgende Unterlagen werden in bestimmten Fällen außerdem benötigt:

  • Zulassung in Vertretung:
    Neben den genannten Unterlagen ist außerdem eine Vollmacht zur Zulassung und eine Einverständniserklärung zur Außerkraftsetzung des Steuergeheimnisses, unterschrieben vom künftigen Fahrzeughalter (bei juristischen Personen der Geschäftsführer bzw. Vorstand) vorzulegen (siehe Formulare). Der Bevollmächtigte hat seinen Ausweis bei der Zulassung vorzuzeigen.
  • Zulassung auf eine minderjährige Person:
    Hierzu ist das schriftliche Einverständnis beider Erziehungsberechtigten nötig. Weiterhin werden die Ausweise (auch in Kopie mgl.) der Erziehungsberechtigten und der Kinderausweis (oder Geburtsurkunde in Verbindung mit einer Meldebescheinigung) benötigt. Gleiches gilt für nicht voll Geschäftsfähige und ihre Vertreter.
  • Zulassung auf eine Schwerbehinderte Person:
    Soll eine Schwerbehinderung berücksichtigt werden, so ist auch der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
  • Zulassung auf Firmen:


Kosten:

  • ab 11,70 €
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