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Kommunalaufsichts- und Rechtsamt

Allgemeine Informationen

Die Kommunalaufsicht nimmt im Auftrag des Landrats dessen Aufgabe als untere staatliche Verwaltungsbehörde für die kreisangehörigen Kommunen, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände wahr.


Vorrangige Aufgabe der Kommunalaufsicht ist die Beratung der kreisangehörigen Kommunen, Ämter und Zweckverbände in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die Ausübung der Rechtsaufsicht entsprechend Landesrecht sowie die Aufgabenwahrnehmung als Straßenaufsichtsbehörde.

Insbesondere befasst sich die Kommunalaufsicht mit:

  • Fragen des Kommunalrechts, Haushaltsrechts und Abgabenrechts,
  • der Prüfung und Genehmigung von Satzungen und Verordnungen,
  • der Beurteilung der Leistungs- und Finanzkraft der Kommunen, Ämter und Zweckverbände,
  • der Genehmigung der Veräußerungen von Kommunalvermögen
  • der Genehmigung von Bürgschaften der Kommunen, Ämter und Zweckverbände,
  • der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen, Ämter und Zweckverbände,
  • der Bestellung von gesetzlichen Vertretern nach EGBGB
  • der Erteilung von Genehmigungen nach der Grundstücksverkehrsordnung
  • der Vergabe von Leistungen nach VOB/VOL/VOF als Vergabeprüfstelle für die kreisangehörigen Kommunen, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände
  • der Bearbeitung von Widersprüchen (Widerspruchsbehörde) in kommunalrechtlichen Verfahren
  • den Aufgaben nach dem Straßen- und Wegegesetz MV als Straßenaufsichtsbehörde
  • der Durchführung von Wahlen nach Bundes- und Landesrecht

 

Das Amt ist zuständig für:

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Kontakt

Landkreis Rostock
Am Wall 03-05
18273 Güstrow


Kommunalaufsichts- und Rechtsamt

Tel.
+49 38203 60-215
Fax
+49 38203 60-300
E-Mail
burghard.graner@lk-dbr.de


Ansprechperson

Herr Burghard Graner
Herr Juergen Hoffmann