Der Landkreis ist gemäß Schulgesetz Schulträger für die Berufliche Schule und im Bereich der allgemein bildenden Schulen, Schulträger für Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen einschließlich der Internate, Horte und des Wohnheimes und Turnhallen. In Trägerschaft des Landkreises befinden sich auch die Kreismusikschule sowie die Volkshochschule.
Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben,
Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet.
Der Landkreis ist für die Schulentwicklungsplanung für das gesamte Schulnetz im Kreisgebiet zuständig.
Nicht zu den Schulträgeraufgaben gehören Schüler- und Lehrerangelegenheiten. Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Schulamts Rostock als untere Schulaufsichtsbehörde und untere Landesbehörde.