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Kulturförderung und Kulturportale

Im Rahmen der Richtlinie zur Kulturförderung des Landkreises Bad Doberan können Veranstaltungen und Projekte, die das Kulturangebot im Kreisgebiet bereichern, unterstützt werden.

Richtlinie zur Kulturförderung des Kreises

Richtlinie zur Kulturförderung des Landes

www.kulturportal-mv.de

Antragsformular - Kulturförderung

Richtlinie zur Kulturförderung des Landkreises Bad Doberan

I. Allgemeine Grundsätze

Der Landkreis Bad Doberan kann den in seinem Kreisgebiet ansässigen natürlichen und juristischen Personen ( z.B. Vereine, kulturtreibende Gruppen, Kommunen, Künstler) nach Massgabe der nachfolgenden Richtlinie Zuschüsse gewähren. Unterstützt werden können solche Veranstaltungen und Projekte, die das Kulturangebot im Kreisgebiet bereichern bzw. von Personen aus dem Landkreis initiiert werden und

a) für alle Bürger zugänglich sind,
b) öffentliches Interesse erwarten lassen sowie
c) Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen oder fördern. Nicht gefördert werden Veranstaltungen und Projekte, die ausschliesslich oder überwiegend parteipolitischen oder gewerblichen Zwecken dienen.

II. Bewilligungsbedingungen

  1. Die Zuwendungen werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  2. Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Anträge (einschliesslich Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan) sind bis zum 31.01. für das 1. Halbjahr und bis zum 30.06. für das 2. Halbjahr, in begründeten Ausnahmefällen bis spätestens 1 Monat vor Beginn der Massnahme, zu stellen. Eine angemessene finanzielle Eigenleistung des Antragstellers wird vorausgesetzt (Mindestsatz: 1/3 der Gesamtkosten).
  3. Mit Zuschüssen dürfen keine Rücklagen gebildet werden.
  4. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft das Sachgebiet Kultur, bei Bezuschussung ab 750,00 € entscheidet der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport des Kreistages, ob eine Förderung erfolgen soll und in welcher Höhe.
  5. Der Antragsteller erhält vom SG Kultur des Landkreises einen Zuwendungsbescheid.
  6. Über die ordnungsgemässe Verwendung der Fördermittel ist durch den Antragsteller ein Verwendungsnachweis (Sachbericht, zahlenmässiger Nachweis) zu erbringen. Dieser muss spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Massnahme beim SG Kultur vorliegen. Wenn die Fördermittel nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, ist der Zuwendungsbescheid rechtsunwirksam und wird widerrufen. Bereits ausgezahlte Zuwendungen sind zurückzuerstatten.

III. Gegenstand der Förderung

  1. Kulturelle und künstlerische Projekte sind zeitlich befristete Vorhaben von kreislicher, regionaler oder beispielgebender Bedeutung aus den Bereichen Musik, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur, Heimatpflege, Kulturgeschichte, Museen / Sammlungen / Galerien und Neue Medien
  2. Jubiläen (Ortsjubiläen, Vereinsjubiläen, historische Jubiläen)
  3. Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung bzw. hohem künstlerischen Anspruch
  4. Ankauf von Kunstwerken
  5. Neuanschaffung bzw. Ersatzbeschaffung von notwendigen Materialien, Instrumenten, Noten und Auftrittskleidung
  6. Einzelkünstlerförderung (Honorare, Druckkostenzuschüsse, Teilnahme an künstlerischen Wettbewerben)
  7. Pauschale Zuschüsse können auf Antrag ohne Verwendungsnachweis gewährt werden an

 

  • Chöre und Gesangvereine
  • Kapellen / Blaskapellen / Bands
  • weitere kulturschaffende Vereine und Initiativen als einheitlicher Sockelbetrag von 125,00 € pro Jahr,
    sowie als Steigerungsbetrag 50,00 € für jedes öffentliche Konzert jede öffentliche Veranstaltung in eigener Trägerschaft,
    begrenzt auf max. 2 Veranstaltungen pro Jahr.
  •  

    Im laufenden Haushaltsjahr können eine Projekt- und Pauschalzuwendung nebeneinander nicht gewährt werden.

    IV. Sonstige Fördermöglichkeiten

    Neben der finanziellen Förderung ist die organisatorische und beratend- vermittelnde Unterstützung seitens des Sachgebietes Kultur wesentlicher Bestandteil der Kulturförderung des Kreises. Diese Förderung umfasst besonders: - Vermittlung von Auftrittsmöglichkeiten und Kontakten - Vermittlung und Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen - organisatorische, technische, fachliche und finanzielle Beratung

    • regelmässiger Informationsaustausch
    • die kostenfreie Bereitstellung kreiseigener Räume (Festsaal, Ovaler Saal, Kleiner
    • Saal und Ausstellungsräumlichkeiten in den Häusern der Kreisverwaltung in Bad Doberan, Räume der Kreisvolkshochschule und anderer kreiseigener Einrichtungen für gemeinnützige Gruppen, Vereine und Künstler.

    V. Schlussbestimmungen

    Wenn der Antragsteller Fördermittel bei anderen Behörden beantragt hat, ist dies dem Sachgebiet Kultur des Landkreises mitzuteilen. Bei Verletzung der Informationspflicht ist der Landkreis nach Einzelfallprüfung berechtigt, die ausgereichten Fördermittel (ganz oder in Teilen) zurückzufordern.

    VI. Inkrafttreten

    Ab 1.1.2002 tritt die Richtlinie mit den Euro-Beträgen in Kraft.

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    Landkreis Bad Doberan
    August-Bebel-Strasse 03
    18209 Bad Doberan


    Dezernat II

    Tel.
    +49 38203 60-335
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    +49 38203 60-630
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    wolfgang.kraatz@lk-dbr.de


    Ansprechperson

    Herr Dr. Wolfgang Kraatz
    Frau Elke Lorenz