Schulverwaltung

Aufgaben der Schulverwaltung

Der Landkreis ist gemäß Schulgesetz Schulträger für die Berufliche Schule und im Bereich der allgemein bildenden Schulen, Schulträger für Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen einschließlich der Internate und des Wohnheimes und Turnhallen.

Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben,

  1. die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten,
  2. das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und
  3. den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken.

Nicht zu den Schulträgeraufgaben gehören Schüler- und Lehrerangelegenheiten. Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Schulamts Rostock als Schulaufsichtsbehörde und
untere Landesbehörde.

Der Landkreis Bad Doberan ist Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet.

Der Landkreis ist für die Schulentwicklungsplanung für das gesamte Schulnetz im Kreisgebiet zuständig.

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Kontakt

Landkreis Bad Doberan
August-Bebel-Str. 03
18209 Bad Doberan


Schulverwaltungs- und Kulturamt

Tel.
+49 38203 60-335
Fax
+49 38203 60-630
E-Mail
wolfgang.kraatz@lk-dbr.de


Ansprechperson

Herr Dr. Wolfgang Kraatz