Der Landkreis ist gemäß Schulgesetz Schulträger für die Berufliche Schule und im Bereich der allgemein bildenden Schulen, Schulträger für Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen einschließlich der Internate und des Wohnheimes und Turnhallen.
Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben,
Nicht zu den Schulträgeraufgaben gehören Schüler- und Lehrerangelegenheiten. Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Schulamts Rostock als Schulaufsichtsbehörde und
untere Landesbehörde.
Der Landkreis Bad Doberan ist Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet.
Der Landkreis ist für die Schulentwicklungsplanung für das gesamte Schulnetz im Kreisgebiet zuständig.
Landkreis Bad Doberan
August-Bebel-Str. 03
18209 Bad Doberan
Schulverwaltungs- und Kulturamt
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| wolfgang.kraatz@lk-dbr.de |
Ansprechperson
| Herr Dr. Wolfgang Kraatz |