Turnhallen des Landkreises Bad Doberan

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Turnhalle der Schule am Kellerswald

Nutzung der in Trägerschaft des Landkreises Bad Doberan befindlichen Schulsporthalle

Verwaltungsrichtlinie zur Mietung der kreiseigenen Schulsporthallen, Schul- und Internatsräume

Der Landkreis Bad Doberan hat folgende Schulsporthalle in seiner Trägerschaft:

 

  • Schule am Kellerswald
    Bollhäger Weg 2
    18209 Bad Doberan
     
  • Berufliche Schule des Landkreises Bad Doberan
    Stülower Weg 15
    18209 Bad Doberan
     
  • Förderschule Graal-Müritz
    Dr.-Leber-Straße 14
    18181 Graal-Müritz
     
  • Schule zur individuellen Lebensbewältigung
    "Regenbogenschule"
    Ehm-Welk-Straße 26
    18209 Bad Doberan
     
  • "Friderico-Francisceum-Gymnasium"
    Alexandrinenplatz 11
    18209 Bad Doberan
     


Anträge auf Nutzung einer Schulsporthalle in Trägerschaft des Landkreises Bad Doberan können formlos an das Schulverwaltungsamt des
Landkreises Bad Doberan, A.-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan, gestellt werden.

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Verwaltungsrichtlinie zur Mietung der kreiseigenen Schulsporthallen, Schul- und Internatsräume

1. Mieter der kreislichen Einrichtungen können natürliche und juristische Personen sein.

2. Die Miete entsteht zum Zeitpunkt der Genehmigung der Nutzung der kreislichen Einrichtung und wird mit dem ersten Tag der Nutzung fällig.

3. Folgende Miete ist zu erheben:

    (1) Für die Nutzung der Schulsporthallen für Vereins- und Sportgruppe
    Schulsporthalle der Beruflichen Schule Bad Doberan 12,50 Euro/Std.
    Schulsporthalle der Förderschule Bad Doberan
    1 Spielfeld 12,50 Euro/Std.
    2 Spielfelder 20,00 Euro/Std.
    Turnraum der Schule zur individuellen Lebensbewältigung Bad Doberan 7,50 Euro/Std.
    Schulsporthalle der Förderschule Graal-Müritz 12,50 Euro/Std.
    Turnraum des Gymnasiums Bad Doberan 10,00 Euro/Std.
    (2) für Sportveranstaltungen bei ein- oder mehrtägiger Dauer
    bis 4 Std. pro Tag 40,00 Euro/Std.
    für jede weitere Stunde 10,00 Euro/Std.
    pro Tag 75,00 Euro/Std.
    (3)
    Nutzung von Unterrichtsräumen je Unterrichtsstunde (45 Minuten) 7,50 Euro
    Nutzung von Fachunterrichtsräumen je Unterrichtsstunde (45 Minuten) 25,00 Euro
    Nutzung von Computerräumen je Unterrichtsstunde (45 Minuten) 50,00 Euro
    Nutzung der Aula am Gymnasium Bad Doberan (je Stunde) 20,00 Euro
    Nutzung des Lehrrestaurants an der Beruflichen Schule Bad Doberan (je Stunde) 25,00 Euro
    Nutzung der Lehrküche an der Beruflichen Schule Bad Doberan (je Stunde) 25,00 Euro
    Nutzung des Veranstaltungssaales der Musikschule (je Stunde) 20,00 Euro
    Nutzung des Veranstaltungssaales im Internat Bad Doberan/Internat Graal-Müritz (je Stunde) 20,00 Euro
    (4)
    für Fremdübernachtung in den Internaten in Bad Doberan und Graal-Müritz und im Wohnheim der
    Beruflichen Schule je Übernachtung und pro Person (für Kinder und Jugendgruppen)
    7,50 Euro
    für Privatpersonen 10,00 Euro

4. Bei Veranstaltungen, die ausschließlich wohltätigen Zwecken dienen oder die vorwiegend den Kinder- und Jugendsport (bis zum 18. Lebensjahr)
oder Behindertensport fördern, kann der Landkreis auf schriftlichen Antrag von der Erhebung einer Miete absehen.

Die Richtlinie tritt am 01. 09. 2001 in Kraft. Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Landkreises Bad Doberan hat die Richtlinie am 11. 07. 2001 bestätigt.

Thomas Leuchert
Landrat

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Landkreis Rostock
August-Bebel-Str. 03
18209 Bad Doberan


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Frau Sabine Stelley