SCHLEPPEN SIE KEINE ANSTECKENDEN TIERSEUCHEN IN DIE
EUROPÄISCHE UNION EIN!
TIERISCHE ERZEUGNISSE KÖNNEN TRÄGER VON
TIERSEUCHENERREGERN SEIN
Da die Gefahr besteht, dass Reisende Seuchen in die Europäische Union einschleppen, ist das Mitführen von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen verboten, es sei denn, es gilt eine der folgenden Ausnahmen:
Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, müssen bei Ankunft an der Grenze der Europäischen Union zur amtlichen Vernichtung abgegeben werden.
Lebensmittel, die keine Nebenerzeugnisse von
Fleisch oder Milch enthalten, dürfen bis zu einer Menge von 1 kg eingeführt
werden, ohne im Hinblick auf die Veterinärkontrolle angemeldet zu
werden.
Vielen Dank für
Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis!
(Stand: 30.12.2002)