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Einschleppgefahr von ansteckenden Tierseuchen in die Europäische Union

SCHLEPPEN SIE KEINE ANSTECKENDEN TIERSEUCHEN IN DIE EUROPÄISCHE UNION EIN!
TIERISCHE ERZEUGNISSE KÖNNEN TRÄGER VON TIERSEUCHENERREGERN SEIN


Europe-02 

Da die Gefahr besteht, dass Reisende Seuchen in die Europäische Union einschleppen, ist das Mitführen von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen verboten, es sei denn, es gilt eine der folgenden Ausnahmen:

  • Sie dürfen Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung mitführen, sofern
    • das Erzeugnis vor dem Verzehr nicht gekühlt werden muss,
    • es sich um ein verpacktes Markenprodukt handelt und
    • die Verpackung ungeöffnet ist.

 

  • Ansonsten dürfen Sie Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse im persönlichen Gepäck nur über bestimmte Einfuhrstellen in die Gemeinschaft einführen, wenn Sie
    • die erforderlichen Unterlagen von den amtlichen Veterinärdiensten des Landes, aus dem Sie einreisen, erhalten haben und
    • diese Waren bei Ihrer Ankunft an der Grenze der Europäischen Union anmelden und die Unterlagen zur Veterinärkontrolle vorlegen.

Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, müssen bei Ankunft an der Grenze der Europäischen Union zur amtlichen Vernichtung abgegeben werden.


Lebensmittel, die keine Nebenerzeugnisse von Fleisch oder Milch enthalten, dürfen bis zu einer Menge von 1 kg eingeführt werden, ohne im Hinblick auf die Veterinärkontrolle angemeldet zu werden.


Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis!
(Stand: 30.12.2002)

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