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Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 27. September 2009
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden
in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen
nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

 

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

 


Endgültiges Wahlergebnis - Bundestagswahl


 

 

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